Luftbildphotogrammetrie mittels Quadrocopter
Für besonders anspruchsvolle Aufgabenstellungen der Ingenieursvermessung, beispielsweise das Aufmaß von unzugänglichen Objekten, kann unser Quadrocopter zum Einsatz kommen. Bei diesem Verfahren fliegt das UAV (unmanned aerial vehicle) rasterartig über das gewünschte Objekt und fotografiert dabei vielfach die Oberfläche mit einer hochauflösenden Kamera.
Anschließend wird mit einer speziellen Software aus den vielen Fotos eine 3-dimensionale Punktwolke mit mehreren Millionen Punkten erzeugt. Das Prinzip dabei entspricht dem räumlichen Sehen des Menschen, bei dem alle Objekte von 2 verschiedenen Positionen (Augen) aus betrachtet werden und dadurch das dreidimensionale Sehen ermöglicht wird.
Durch das Einmessen von Passpunkten sind wir in der Lage, das Projekt in das amtliche Koordinatensystem zu transformieren und somit georeferenzierte Koordinaten auszugeben. Diese Koordinaten können im nächsten Schritt genutzt werden, um detaillierte Pläne zu erzeugen. Ebenso können Digitale Geländemodelle (DGM) und hochauflösende Orthofotos generiert und in verschiedenen Datenformaten für Sie aufbereitet werden.
Darüber hinaus lassen sich zum Zweck der Dokumentation, zum Beispiel von Baufortschritten, mit dem Kopter umfassende HD- Film- oder Fotoaufnahmen machen.
Anwendungsgebiete
FAQ’s
Die Einsatzmöglichkeiten unserer Drohne sind vielfältig. Am häufigsten setzen wir sie derzeit zur Erfassung großer Bereiche (bspw. die Bestandsvermessung des „Eutritzscher Freiladebahnhofs“ – ca. 248.500m²) oder unzugänglicher Bereiche (z.Bsp. die Vermessung der großen Freiflugvoliere im Zoo Leipzig vor der Erneuerung) ein. Außerdem haben wir bereits verschiedene Inspektionen von Gebäuden durchgeführt, die teilweise einsturzgefährdet und dadurch nicht begehbar waren. Die Drohne kann aber auch zur Dokumentation von Baufortschritten oder zur Erstellung von repräsentativen Luftbildern oder Imagefilmen eingesetzt werden.
Nein, die Drohne darf nicht einfach so eingesetzt werden. Es sind diverse Vorgaben vom Gesetzgeber zu erfüllen. Hierzu zählen z.Bsp. eine Haftpflichtversicherung und die Einhaltung der Vorgaben aus der Allgemeinverfügung zur Erteilung der Betriebserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle gemäß § 21a Luftverkehrs-Ordnung. Hierin steht bspw., dass die Drohne nicht höher als 100m, nicht in Naturschutzgebieten oder über Menschenansammlungen geflogen werden darf. Außerdem informieren wir vor jedem geplanten UAV-Einsatz die zuständige Polizeidienststelle/ oder Ordnungsbehörde. Bei Flügen im Stadtgebiet Leipzig holen wir eine sogenannte Unbedenklichkeitserklärung ein. Das gewonnene Datenmaterial wird nur auftragsbezogen verwendet und selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben.
Wir können Ihnen verschiedene Produkte anbieten. Die Palette reicht von digitalen Foto- und Filmdateien, über Orthofotos und 3D-Punktwolken bis hinzu aus den Fotos abgeleiteten Bestandsplänen oder digitalen Geländemodellen.