Lageplan zum Bauantrag
Wenn Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen benötigen Sie einen Lageplan zum Baugesuch. Der Inhalt dieses Plans ist in §9 DVOSächsBO geregelt.
Ein solcher Lageplan enthält neben der Topographie weitere wichtige Angaben, die das Bauordnungsamt zur Beurteilung und für die Erteilung der Baugenehmigung eines Bauvorhabens benötigt. Insbesondere sind dies die Flurstücksgrenzen, das geplante Bauwerk, sowie die Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung.
Der Lageplan wird durch örtliche Vermessungen unter Berücksichtigung baurechtlicher Vorgaben hergestellt. Hierfür werden die gemessenen Objekte wie bspw. Straßen, Wege, angrenzende Bebauung, Bäume und Zäune mit den Daten der kommunalen Versorger ergänzt (Rohlageplan). Die Projekteintragung erfolgt mit Hilfe der Planungsunterlagen vom Architekten oder Planungsbüro. In diesem Arbeitsschritt wird Ihr Bauvorhaben in den Lageplan übernommen und „an die richtige Stelle gesetzt“.
Neben dem darstellenden Teil beinhaltet der Lageplan auch einen schriftlichen Teil. Hierin werden z.Bsp. Angaben zum Bebauungsplan und zur Art der baulichen Nutzung festgehalten. Außerdem beinhaltet der schriftliche Teil die Abstandsflächenberechnung, sowie eine Eigentümerliste der benachbarten Flurstücke und ggf. eine Baumbestandsliste.
Die Kommunikation während der Erstellung des Lageplans erfolgt dabei reibungslos zwischen ihrem Planungsbüro und uns. Wir erhalten von dem Planungsbüro die Projektdaten in digitaler Form und schicken nach der Fertigstellung aller Unterlagen den Lageplan zum Unterzeichnen in der gewünschten Anzahl zurück. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.