Aufgaben der Katastervermessung
Katastervermessungen sind hoheitliche Aufgaben, die nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) §2 (4) nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) wahrgenommen werden dürfen.
Zur Katastervermessung gehören Vermessungen, in denen Grenzen bestimmt, Gebäudeaufnahmen durchgeführt oder Nutzungen aufgemessen werden. Die Ergebnisse dienen der Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Außerdem führen wir auch Katastervermessungen an langgestreckten Anlagen durch. Diese Art der Vermessung dient der Grenzbestimmung von Straßen, Bahnanlagen, Gewässern oder Dämmen im Zusammenhang mit deren Neu- oder Ausbau.
Wenn Sie Interesse oder Fragen zu einer der oben genannten Aufgaben haben, setzen Sie sich
mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gern!
