Katastervermessung
Flurstück teilen lassenim Großraum Taucha und Leipzig
Die Zerlegung eines Flurstücks in zwei oder mehrere Teile wird im amtlichen Sprachgebrauch als Grenzfeststellung bezeichnet. Außer Zerlegung werden umgangssprachlich auch die Begriffe Flurstücksbildung oder Teilung (eigentlich ein Begriff aus dem Grundbuchrecht) verwendet.
Was muss ich machen, damit es losgehen kann?
Am besten rufen Sie uns an unter der 034298 79430 oder schreiben uns eine Mail. Wir erstellen Ihnen dann gerne nach Ihren Angaben eine Kostenschätzung und bereiten ein Antragsformular mit Ihren Daten vor. Wenn uns der Antrag unterschrieben vorliegt, kümmern wir uns um alles Weitere.
Typische Anlässe können sein:
- einen geplanten Hausbau, um geeignete Baugrundstücke zu erhalten
- Zerlegung auch im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
- Zerlegung aufgrund der Eintragung einer Grundschuld
Dies könnte der Fall sein, wenn nicht das ganze Grundstück, sondern nur ein Teil mit der Grundschuld belastet werden soll.
Ablauf
Wie läuft eine Flurstücksbildung ab?
- 1
Antrag und Datenabruf: Nach Eingang des Antrags auf Katastervermessung und Abmarkung rufen wir die erforderlichen Daten digital beim Landesamt für Geobasisinformation ab.
- 2
Vorbereitung und Berechnung der Grenzpunkte: Die digitalen Daten werden in unsere Vermessungsprogramme importiert. Zusätzlich werden die Unterlagen älterer Vermessungen gesichtet und bewertet. Auf dieser Grundlage berechnet der Bearbeiter die Koordinaten der bestehenden „alten“ Grenzpunkte, da die neue Grenze exakt in die bereits vorhandenen Grenzen eingebunden werden muss.
- 3
Überprüfung und Vermessung vor Ort: Im Außendienst überprüfen wir, ob Lage und Abmarkung der vorhandenen Grenzpunkte mit den Angaben im Liegenschaftskataster übereinstimmen.
- 4
Abmarkung der Grenzpunkte: Werden Abmarkungsmängel festgestellt – etwa fehlende, beschädigte oder lagefalsche Grenzmarkierungen –, bringen wir neue Grenzmarkierungen ein. Ebenso werden die vom Eigentümer festgelegten neuen Grenzpunkte abgemarkt.
- 5
Grenztermin: Nach Abschluss der örtlichen Vermessungsarbeiten findet der sogenannte Grenztermin statt. Dabei werden den Beteiligten – Antragstellern beziehungsweise Eigentümern, Erwerbern und Nachbarn – die Grenzen vor Ort vorgewiesen und die Grenzbestimmung erläutert.
- 6
Bekanntgabe der Ergebnisse: Anschließend erhalten die Beteiligten eine „Bekanntgabe der Ergebnisse der Grenzwiederherstellung und Abmarkung“ einschließlich einer Zeichnung.
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Übernahme in das Liegenschaftskataster: Zum Abschluss reichen wir die Vermessungsunterlagen, den sogenannten Fortführungsriss, beim Vermessungsamt zur Prüfung ein. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Ergebnisse in das Liegenschaftskataster übernommen.
Warum ist vom Flurstück die Rede und nie vom Grundstück?
Das deutsche Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden beruht auf zwei öffentlichen Büchern, dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch. Das Liegenschaftskataster weist die tatsächlichen Verhältnisse des Flurstücks nach und das Grundbuch die Rechte am Grundstück. Das Flurstück ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters, das Grundstück hingegen die Buchungseinheit des Grundbuchs. Beide öffentlichen Bücher müssen übereinstimmen.
FAQ
Wissenswertes rund um die Zerlegung eines Flurstücks
Was kostet eine Teilungsvermessung?
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der festzustellenden „alten“ Grenzpunkte, der Anzahl der Teilflächen, der Art und Lage des Flurstücks und der Anzahl der eingebrachten Grenzmarken. Die Gebühren ergeben sich aus der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).
Geht das auch günstiger?
Da es sich um hoheitliche Vermessungen handelt, ist die Kostenverordnung zwingend einzuhalten. Rabatte können nicht gewährt werden. Bei weiteren Vermessungsleistungen im Zusammenhang mit einer Katastervermessung, etwa einem amtlichen Lageplan zum Baugesuch, geben wir auf diese Ingenieurvermessungen einen Nachlass.
Wie lange dauert eine Katastervermessung?
Ziemlich lange – das liegt am hohen Stellenwert des Eigentums von Grund und Boden. Die Sorgfalt bei Bearbeitung und Prüfung sowie die Widerspruchsfristen gegen Verwaltungsakte führen zu der längeren Zeitspanne zwischen Antragstellung und Übernahme in das Liegenschaftskataster.