Aufgaben der Katastervermessung

Katastervermessungen sind hoheitliche Aufgaben, die nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) §2 (4) nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) wahrgenommen werden dürfen. Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist ein schriftlicher „Antrag auf Katastervermessung und Abmarkung“. Diesen Antrag darf nur der Eigentümer oder ein von ihm Bevollmächtigter (z.B. durch Notarvertrag) stellen.

Zur Katastervermessung gehören Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters, der Feststellung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen dienen.

Außerdem führen wir auch Katastervermessungen an langgestreckten Anlagen durch. Diese Art der Vermessung dient der Grenzbestimmung von Straßen, Bahnanlagen, Gewässern oder Dämmen im Zusammenhang mit deren Neu- oder Ausbau.

Wenn Sie Interesse oder Fragen zu einer der oben genannten Aufgaben haben, setzen Sie sich
mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gern!